Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Vorlage für B2B‑Entwicklungsleistungen in Deutschland. Platzhalter prüfen und rechtlich finalisieren.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Internauticos (Gomez i.Gr.) ("Auftragnehmer") und Geschäftskunden ("Auftraggeber") über Softwareentwicklung, Beratung und verwandte Leistungen. Es gelten ausschließlich B2B‑Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind schriftlich vereinbart.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Aufnahme der Arbeiten zustande.

3. Leistungen und Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen bedürfen der Schriftform und können Termine sowie Vergütung beeinflussen.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können Liefer‑/Leistungsfristen verlängern.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.

6. Nutzungsrechte / geistiges Eigentum

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht‑ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer behält Eigentum an bestehenden Tools, Bibliotheken und Know‑how.

7. Abnahme

Sofern eine Abnahme vereinbart ist, prüft der Auftraggeber die Leistungen innerhalb von [10] Werktagen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich gerügt werden.

8. Gewährleistung und Mängel

Der Auftragnehmer behebt gemeldete Mängel innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Auftraggeber hat eine klare Fehlerbeschreibung und Reproduktionsschritte bereitzustellen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Zwingende Haftung nach deutschem Recht bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein. Sofern eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen während der Vertragslaufzeit und [3] Jahre nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.

12. Subunternehmer

Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen und bleibt für die Leistung verantwortlich.

13. Kündigung

Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung sind bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten.

14. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: Februar 2026